1839 | Gutzkow, Karl | aus freier Hand |
„aus freier Hand“:
Eine Erbschaft! Und das so aus freier Hand, ohne
gerichtliche Vermittlung? Erbschaften sollen nur durch die Behörden gehen. Verstehst du etwas
Gutzkows Werke. Auswahl in zwölf Teilen. Herausgegeben und mit einem Lebensbild versehen von Reinhold Gensel, Berlin, Leipzig, Wien, Stuttgart: Bong, [1912].