1887 | Brunner, Heinrich | auf sein Gewissen nehmen |
1879 | Treitschke, Heinrich von | Ich nahm Alles auf meine Hörner |
1733 | auf mein Gewissen zu nehmen |
„auf sein Gewissen nehmen“:
„legibus“ vorgeladen worden seien. Solchen Eid konnte mit Rücksicht auf den Wortlaut der Lex Salica niemand auf sein Gewissen nehmen. Daher ordnete Karl der Kahle mit Zustimmung seiner Getreuen an, daſs der Graf in solchem Falle seinen
Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 1. Leipzig: Duncker & Humblot, 1887.