- (LdSpR – ‚Daumen‘).
- (WddU – ‚Daumen‘).
bei jmdm. den Daumen draufhaben (WddU – ‚Daumen‘).
den Daumen auf jmdn. draufhalten (WddU – ‚Daumen‘).
WddU – ‚Daumen‘: „1700 ff.“
WddU – ‚Daumen‘: „1900 ff.“
WddU – ‚Daumen‘: „Sold 1939 ff.“
WddU – ‚Daumen‘: „17. Jh.“
WddU – ‚Daumen‘: „1900 ff.“
WddU – ‚Daumen‘: „1900 ff.“
WddU – ‚Daumen‘: „1900 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
Borchardt: ihn hart zwingen
Duden 11 – ‚Daumen‘: jmdm. hart zusetzen, jmdn. zu etwas zwingen
LdSpR – ‚Daumen‘: ihn durch grobe Gewaltanwendung zu etwas zwingen
WddU – ‚Daumen‘: jn durch Gewaltanwendung zwingen
Adelung: ihn in seinen Schranken erhalten
DWB – ‚daume‘: ihn wie einen blinden völlig unterjochen, ihm aufs äuszerste zusetzen
WddU – ‚Daumen‘: jds Willen beherrschen; jm wenig Freiheit lassen
WddU – ‚Daumen‘: bei den Mädchen streng auf moralisch einwandfreie Führung achten
WddU – ‚Daumen‘: jn streng behandeln
WddU – ‚Daumen‘: jn in seiner Gewalt haben; jn beherrschen
WddU – ‚Daumen‘: jn beherrschen
WddU – ‚Daumen‘: Herrschaft über jn erlangen
DWB – ‚daume‘: wenn jemand eine ansicht aufstellt und niemand erlauben will sie zu verwerfen
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet:
LdSpR – ‚Daumen‘: „die Wendung stammt aus dem alten Kampfleben und bedeutet eigentlich: einen im Zweikampf überwinden und ihm drohen, daß man ihm mit dem draufgehaltenen Daumen das Auge ausdrücken werde, wenn er nicht um Gnade bitte (daher auch die Redensart: ›Einem eins auswischen‹, ihm ein Auge ausdrücken)“
WddU – ‚Daumen‘: „Dem Gefangenen drohte man im Altertum und im Mittelalter, mit dem Daumen ein Auge auszudrücken, um von ihm Geständnisse zu erpressen“
WddU – ‚Daumen‘: „Der Daumen als Machtsinnbild“
WddU – ‚Daumen‘: „Eine alte Regel sagt, Herr im Hause werde, wer bei der Trauung den Daumen oben habe.“