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(a) Hand und Siegel (0✕) 

Formale Varianten in Wörterbüchern

  • Hand und Siegel (DWB – ‚Siegel‘).

Transformationen

Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:

  • 0% im Aktiv (A) / 0% im Passiv
  • 0% in positiver Form (+) / 0% in negierter Form
  • 0% als Aussage / 0% als Frage (?)
  • 0% satzwertig (S) / 0% satzteilwertig

Bedeutungen

  • (a) eine rechtskräftige Urkunde (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • Adelung: eine rechtskräftige Urkunde

    • LdSpR – ‚Siegel‘: etwas rechtskräftig machen

  • (b) die größte Gewissheit (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • Borchardt: ihm die größte Gewißheit geben

    • Duden 11 – ‚Brief‘: jmdm. etw. fest zusichern, garantieren

    • LdSpR – ‚Brief‘: ihm die größte Gewißheit geben

  • In den Belegen wird das Phrasem zu 0% idiomatisch und zu 0% wörtlich gebraucht
  • In 0% der Belege wird der phraseologische Gebrauch metasprachlich angezeigt
  • Explizite Hinweise auf die Bedeutung des Phrasems finden sich in 0% der Belege

Gebrauch

Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:

  • (a) Belletristik: 0%
  • (b) Zeitungs-/Zeitschriftentext: 0%
  • (c) Fachtext: 0%

Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet:

  • (a) konzeptionell mündlicher Kontext: 0%
  • (b) konzeptionell schriftlicher Kontext: 0%

Beschreibung der kulturhistorischen Entwicklung

Angaben in Wörterbüchern

  • LdSpR – ‚Siegel‘: „Diese Wendung stammt aus der alten Rechtssprache und beruht auf einer Bibelstelle bei Jer 32, 44, wo es heißt: »Dennoch wird man Äcker um Geld kaufen und verbriefen, versiegeln und bezeugen«“

  • LdSpR – ‚Brief‘: „Die Redensart stammt aus der Rechtssprache, wo Brief (von lateinisch brevis libellus) ›kurzes Schreiben‹, ›Urkunde‹ (vgl. ›Breve‹ = Erlaß des Papstes) bedeutete, wie noch in den Ausdruck Adels-, Ablaß-, Meister-, Lehr-, Kauf-, Schuld-, Fracht-, Steckbrief, ›verbrieftes Recht‹. Ein Brief ohne Siegel war als Urkunde rechtsungültig; daher die Formel ›Brief und Siegel‹ als Ausdruck eines vollgültigen Rechtsanspruchs. | Seit dem 13. Jahrhundert ist die Wendung als Rechtsausdruck oft belegt; in frühneuhochdeutscher Zeit erhält sie dann den übertragenen Sinn einer ›kräftigen Versicherung‹, so z.B. in Sebastian Brants ›Narrenschiff‹ (76,21) [...] Ausführlich erläutert die Redensart 1529 Johannes Agricola in seinen ›Sprichwörtern‹ (Nr. 369): »Wenn wir einen heymlich lugen straffen, sagen wir, wo er etwas saget, das wir nicht glauben, Ein briefflein were gut darbey, damit man solchs beweysen vnd warmachen mochte, Denn brieffe vnd sigil glaubt man gern, denn es sind viler leute zeugnis vnd kundschafft darynnen«.“