eine ungewaschene Hand kommt über etw. (DWB – ‚ungewaschen‘).
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
DWB – ‚hand‘: -
Adelung: ohne gehörige Vorbereitung, ohne die nöthigen Fähigkeiten zu besitzen
DWB – ‚ungewaschen‘: die arbeit ist verschlimmert worden
DWB – ‚hand‘: ohne dazu befugt oder befähigt zu sein
DWB – ‚ungewaschen‘: ohne reifliche vorbereitung [AVENTIN 4, 6, 26]; 'ohne weiteres' [SCHUMANN nachtb. 278 B.]; 'leichtfertig' [SACHS - VILLATTE 1833c]
DWB – ‚ungewaschen‘: unbefugt, plump, frech, ungeschickt; zu dem zweck nicht geeignet
DWB – ‚ungewaschen‘: ohne richtige kenntnis
DWB – ‚ungewaschen‘: diebshände' [SCHMIDT Westerw. 321]
LdSpR: Skatspieler, der beim Geben schlechte Karten verteilt
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet:
DWB – ‚ungewaschen‘: „der ausgangspunkt der vorstellung ist später oft verdunkelt (doch nicht vergessen: TRILLER betr. 6, 249; LÖWEN 4, a 8v) und zur bed. 'unbefugt, plump, frech, ungeschickt' u. ä. (vgl. unflätig, II 2 a. 'zu dem zweck nicht geeignet' BERND Posen 331) erweitert“