seine Haut selbst zu Markte tragen (Adelung).
seine Haut zu Markte tragen (Borchardt).
die eigene Haut zu Markte tragen (DWB – ‚tragen‘).
für jmdn./etw. seine Haut zu Markte tragen (Duden 11 – ‚Haut‘).
seine Haut zu Markte tragen (LdSpR).
LdSpR: noch das allerletzte Eigentum einsetzen
Adelung: etwas auf seine eigene Gefahr versuchen
Duden 11 – ‚Haut‘: sich voll für jmdn., etw. einsetzen und sich dadurch in Gefahr bringen
WddU – ‚Fell‘: die Verantwortung mitsamt den bösen Folgen auf sich nehmen
WddU – ‚Haut‘: sich einer Gefahr aussetzen; die unangenehmen Folgen einer Sache tragen müssen
Duden 11 – ‚Haut‘: (bes. von weiblichen Personen) mit Prostitution, in Stripteaselokalen, Pornofilmen o.Ä. sein Geld verdienen
LdSpR: aus Erwerbsgründen sich nackt produzieren, prostituieren, Call-Girl, Striptease-Tänzerin sein
WddU – ‚Haut‘: Callgirl, Prostituierte sein; Striptease vorführen; spärlich bekleidet auftreten; sich nackt zur Schau stellen
LdSpR: tief dekolletiert sein
WddU – ‚Haut‘: tiefdekolletiert sein
OLdPhras: -
LdSpR: „ L. Günther (›Deutsche Rechtsaltertümer in unserer heutigen deutschen Sprache‹, S. 53) knüpft zur Erklärung dieser Redensart an die ›Germania‹ des Tacitus (Kapitel 12) an: Vieh oder Viehhäute galten als Bußgeld; dann sei das Wort Haut in dieser Bedeutung nicht mehr verstanden und auf die menschliche Haut übertragen worden. Dies ist jedoch wenig wahrscheinlich Häute sind ja tatsächlich eine zum Markt getragene Ware. Die ironisch Übertreibung mit der eigenen Haut meint eben: noch das allerletzte Eigentum einsetzen. “
WddU – ‚Haut‘: „Meint eigentlich, daß einer die Häute geschlachteter Tiere als Bußgeld o. ä. abliefert; wer gar seine eigene Haut zu Markte trägt, muß damit rechnen, daß man sie ihm abzieht, daß man ihn schindet.“
LdSpR: „ L. Günther (›Deutsche Rechtsaltertümer in unserer heutigen deutschen Sprache‹, S. 53) knüpft zur Erklärung dieser Redensart an die ›Germania‹ des Tacitus (Kapitel 12) an: Vieh oder Viehhäute galten als Bußgeld; dann sei das Wort Haut in dieser Bedeutung nicht mehr verstanden und auf die menschliche Haut übertragen worden. Dies ist jedoch wenig wahrscheinlich Häute sind ja tatsächlich eine zum Markt getragene Ware. Die ironisch Übertreibung mit der eigenen Haut meint eben: noch das allerletzte Eigentum einsetzen. “
LdSpR: „ L. Günther (›Deutsche Rechtsaltertümer in unserer heutigen deutschen Sprache‹, S. 53) knüpft zur Erklärung dieser Redensart an die ›Germania‹ des Tacitus (Kapitel 12) an: Vieh oder Viehhäute galten als Bußgeld; dann sei das Wort Haut in dieser Bedeutung nicht mehr verstanden und auf die menschliche Haut übertragen worden. Dies ist jedoch wenig wahrscheinlich Häute sind ja tatsächlich eine zum Markt getragene Ware. Die ironisch Übertreibung mit der eigenen Haut meint eben: noch das allerletzte Eigentum einsetzen. “