klarer Fall (WddU – ‚Fall‘).
WddU – ‚Fall‘: „1930 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Fall‘: sehr einleuchtender Vorfall; Selbstverständlichkeit. Wohl übertragen von der kriminalpolizeilich eindeutig geklärten Straftat.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: