sich etw zu Gemüte führen (WddU – ‚Gemüt‘).
WddU – ‚Gemüt‘: „Seit dem 19. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Gemüt‘: etw entwenden. Von innerlicher Aneignung auf gegenständliche Besitznahme übertragen.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: