ein Ding abschießen (WddU – ‚Ding II‘).
WddU – ‚Ding II‘: „1910 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Ding II‘: eine Straftat begehen nach vorheriger Auskundschaftung. Hergenommen vom Jäger, der nach genauer Beobachtung ein Stück Wild erlegt.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: