schwarze Musik (WddU – ‚Musik‘).
WddU – ‚Musik‘: „1945 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Musik‘: Tonstücke, deren (öffentliche) Wiedergabe unerwünscht oder verboten ist. Schwarz = heimlich gehandelt.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: