ein Irrtum vom Amt (WddU – ‚Irrtum‘).
WddU – ‚Irrtum‘: „1920 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Irrtum‘: Irrtum, Versehen. Mit »Amt« ist das Fernsprechamt gemeint, dessen Bedienstete sich vor Einführung des Selbstwähl- Fernsprechverkehrs bei falscher Verbindung mit dem Hinweis »Irrtum vom Amt« entschuldigten.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: