halber Feiertag (WddU – ‚Feiertag‘).
WddU – ‚Feiertag‘: „1920 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Feiertag‘: kirchlicher, aber nicht gesetzlicher Feiertag. An ihm kann man vormittags den religiösen Pflichten (Kirchgang) nachkommen und anschließend seinen Beruf ausüben.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: