jn an der langen Leine gehen lassen (WddU – ‚Leine‘).
WddU – ‚Leine‘: „1920 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Leine‘: einem (heimlich beobachteten) Verdächtigen scheinbar uneingeschränkte Bewegungsfreiheit gewähren. Vgl Leine 17. Polizeispr., durch Vermittlung von Kriminalromanen und -filmen heute allgemein geläufig.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: