einen auf den Diensteid nehmen (WddU – ‚Diensteid‘).
WddU – ‚Diensteid‘: „1840 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Diensteid‘: ein Gläschen Alkohol trinken. Diensteid ist die eidliche Verpflichtung eines Beamten; hier soviel wie die mit der Dienstauffassung vereinbare Grenze von Alkoholgenuß.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: