jm einen Strich durch die Rechnung (durch etw) machen (WddU – ‚Strich‘).
WddU – ‚Strich‘: „Spätestens seit 1600.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Strich‘: jds Absicht vereiteln. Mit einem Strich (einer Durchstreichung) kennzeichnet man die Ausrechnung als falsch.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: