außereheliche Kür (WddU – ‚Kür‘).
WddU – ‚Kür‘: „1965 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Kür‘: außereheliches Verhältnis (neben der ehelichen »Pflicht«).
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: