etw vom (unter den) Tisch fegen (kehren) (WddU – ‚Tisch‘).
WddU – ‚Tisch‘: „1920 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Tisch‘: etw von der Verhandlung ausschließen; eine Sache nicht zur Erörterung zulassen.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: