dümmer sein, als die Polizei erlaubt (WddU – ‚Polizei II‘).
WddU – ‚Polizei II‘: „Die Redensart, etwa seit 1820 geläufig, sucht scherzhaft den Anschein zu erwecken, als sei durch Polizeiverordnung das duldbare Höchstmaß von Dummheit festgelegt; wer diese erlaubte Grenze überschreitet, handelt strafbar. Vom »Nürnberger Trichter« heißt es: »Wer dümmer ist, als die Polizei erlaubt, dem wird dieser Trichter in den Kopf geschraubt.«“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Polizei II‘: überaus dumm sein.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: