jn unter Vertrag haben (WddU – ‚Vertrag‘).
WddU – ‚Vertrag‘: „1920 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Vertrag‘: jn vertraglich an sich gebunden haben; mit jm verheiratet sein. Aus der Impresariosprache hervorgegangen.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: