abgefaßtes Ding (WddU – ‚Ding II‘).
WddU – ‚Ding II‘: „Seit dem frühen 19. Jh., rotw.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Ding II‘: Verbrechen, bei dessen Verübung der Täter verhaftet wurde.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: