die vier Wände (WddU – ‚Wand‘).
WddU – ‚Wand‘: „/19. Jh. sehr üblich.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Wand‘: die Wohnung; das Wohnhaus. Diese Bezeichnung für Haus und Hof stammt aus der mittelalterlichen Rechtssprache und wurde vor allem im 18.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: