nasser Fisch (WddU – ‚Fisch‘).
WddU – ‚Fisch‘: „1910 ff, polizeispr.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Fisch‘: Angelegenheit, deren Bearbeitung immer wieder hinausgeschoben wird; ungeklärter Kriminalfall. »Naß« im Sinne von »charakterlich unreif« entwickelt sich hier zu der Bedeutung »noch nicht be-/verhandlungsreif«.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: