Fahrgeld schinden (WddU – ‚Fahrgeld‘).
WddU – ‚Fahrgeld‘: „1920 ff. schinden.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Fahrgeld‘: ohne Fahrgeldentrichtung ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: