einen Klecks in den Akten haben (WddU – ‚Klecks‘).
WddU – ‚Klecks‘: „Seit dem 19. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Klecks‘: nicht unbescholten sein; vorbestraft sein. Klecks 2.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: