unter Garantie! (WddU – ‚Garantie‘).
WddU – ‚Garantie‘: „1900 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Garantie‘: Ausdruck der Beteuerung. Bezieht sich eigentlich auf eine Ware, für deren Güte, Haltbarkeit, fehlerfreies Funktionieren o. ä. der Verkäufer für eine befristete Zeitspanne Haftung übernimmt.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: