jm den Stuhl vor die Tür setzen (WddU – ‚Stuhl‘).
WddU – ‚Stuhl‘: „Seit dem 16. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Stuhl‘: jn zum Haus hinausweisen; jm fristlos kündigen; die Beziehungen mit jm abbrechen. Der Stuhl ist ein altes Rechtssinnbild und drückt Eigentumsrecht und Herrschaft aus; der vor die Tür gesetzte Stuhl versinnbildlicht die Aufhebung des Besitzrechts.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: