das Handtuch werfen (WddU – ‚Handtuch‘).
WddU – ‚Handtuch‘: „1935 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Handtuch‘: sich für überwunden erklären; die Waffen strecken; (nach langem Leugnen) ein Geständnis ablegen; Konkurs anmelden; den Beruf aufgeben; vom Amt zurücktreten. Aus dem Boxsport entlehnt: der Sekundant wirft das Handtuch, wenn sein Schützling dem Gegner den Sieg nicht länger streitig machen will, sein Kampf aussichtslos geworden ist.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: