fünfzehnter Nothelfer (WddU – ‚Nothelfer‘).
WddU – ‚Nothelfer‘: „1960 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Nothelfer‘: der »große Unbekannte« des Angeklagten. Hier wird die in der katholischen Kirche übliche Zahl von 14 Nothelfern um einen vergrößert.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: