ein gewisser Jemand (WddU – ‚Jemand‘).
WddU – ‚Jemand‘: „Seit dem 19. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Jemand‘: Person, die man namentlich nicht nennen will oder die man überhaupt nicht kennt; der große Unbekannte des Straftäters.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: