bezahlter Urlaub (WddU – ‚Urlaub‘).
WddU – ‚Urlaub‘: „BSD 1965 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Urlaub‘: religiöse Einkehrtage. Die Teilnehmer erhalten Sonderurlaub unter Beibehaltung der Geld- und Sachbezüge.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: