über etw zur Tagesordnung übergehen (WddU – ‚Tagesordnung‘).
WddU – ‚Tagesordnung‘: „1920 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Tagesordnung‘: auf etw nicht eingehen. Hergenommen von der Verhandlungsfolge, außerhalb derer man nichts bespricht.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: