über jn den Stab brechen (WddU – ‚Stab‘).
WddU – ‚Stab‘: „1700 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Stab‘: über jn ein vernichtendes Urteil fällen. Fußt auf der Rechtspraxis des 16. Jhs: der Richter brach über dem Kopf des zum Tode Verurteilten den Stab zum Zeichen, daß sein Leben verwirkt sei (abgebrochen werde), und warf ihm die Stücke vor die Füße.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: