stiller Teilhaber (WddU – ‚Teilhaber‘).
WddU – ‚Teilhaber‘: „Sold 1910 ff“
WddU – ‚Teilhaber‘: „1925 ff“
WddU – ‚Teilhaber‘: „1925 ff“
WddU – ‚Teilhaber‘: „1925 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Teilhaber‘: Ungeziefer; Laus. Meint eigentlich einen Menschen, der eine Geldeinlage in ein Geschäft macht, aber nach außen nicht in Erscheinung tritt und lediglich am Gewinn beteiligt ist. Ähnlich treten auch Flöhe usw. nicht in Erscheinung, heimsen aber blutigen Ertrag ein.
WddU – ‚Teilhaber‘: Finanzamt.
WddU – ‚Teilhaber‘: betrügerischer Angestellter; Angestellter, der Unterschlagungen begeht.
WddU – ‚Teilhaber‘: intimer Freund der Ehefrau.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: