die Laterne gehalten haben (WddU – ‚Laterne‘).
WddU – ‚Laterne‘: „1900 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Laterne‘: Mittäter gewesen sein; die Strafbarkeit der Handlung gewußt haben. Man hat bei einer nächtlich vollführten Straftat die Lampe gehalten.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: