jn einem zum Fraß vorwerfen (WddU – ‚Fraß‘).
WddU – ‚Fraß‘: „1900 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Fraß‘: jn vor eine unlösbare Aufgabe stellen und dadurch seine Entlassung herbeiführen; jm eine Person bedingungslos ausliefern; jn dem Staatsanwalt überantworten. Hergenommen von der grausamen Sitte, wilden Tieren Menschen zum Fraß vorzuwerfen.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: