finanzielles Trostpflaster (WddU – ‚Trostpflästerchen‘).
WddU – ‚Trostpflästerchen‘: „1950 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Trostpflästerchen‘: geldliche Entschädigung für erlittenes Unrecht; Abfindungssumme.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: