nachehelicher Verkehr (WddU – ‚Verkehr‘).
WddU – ‚Verkehr‘: „1950 ff, juristenspr.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Verkehr‘: gerichtliche Vermögens-oder Unterhaltsauseinandersetzung im Anschluß an die Scheidung; Rechtsstreit geschiedener Eheleute.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: