jn unter Vertrag nehmen (WddU – ‚Vertrag‘).
WddU – ‚Vertrag‘: „1920 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Vertrag‘: (als Arbeitgeber) mit jm eine vertragliche Vereinbarung treffen.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: