jn an die Propeller kriegen (jn bei den Propellern packen) (WddU – ‚Propeller‘).
WddU – ‚Propeller‘: „1910 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Propeller‘: jn zur Rechenschaft ziehen; jn zur Ordnung rufen. Man ergreift ihn an den Ohren und gibt ihn nicht mehr frei, bis die Strafrede beendet ist. Propeller 3.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: