Lehrgeld zahlen (WddU – ‚Lehrgeld‘).
WddU – ‚Lehrgeld‘: „Seit dem 16. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Lehrgeld‘: durch empfindlichen Schaden zur Einsicht kommen.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: