Wand machen (WddU – ‚Wand‘).
WddU – ‚Wand‘: „Rotw 1840 ff“
WddU – ‚Wand‘: „Schül 1955 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Wand‘: sich breit vor den Dieb (Taschendieb) stellen, um ihn vor unerwünschten Augenzeugen zu decken.
WddU – ‚Wand‘: sich aufrecht setzen oder »den Rücken breit machen«, damit der Hintermann vom Banknachbarn abschreiben, eine verbotene Übersetzung o. ä. verwenden kann.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: