jm am Zeug flicken (WddU – ‚Zeug‘).
WddU – ‚Zeug‘: „1700 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Zeug‘: jn (kleinlich) tadeln; an jm (unberechtigt) etwas auszusetzen haben. »Zeug« ist hier die Kleidung, der Kleiderstoff; hieran will der Tadler etw ausbessern, wobei das Flicken mehr oder minder berechtigt oder unberechtigt sein kann.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: