jm etw unter den Fuß geben (WddU – ‚Fuß‘).
WddU – ‚Fuß‘: „19. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Fuß‘: jn (heimlich) auf etw hinweisen. Leitet sich her von dem leichten Stoß mit der Fußspitze bei Verständigung unter dem Sichtschutz des Tisches. Oder man schiebt jm etwas unter (z. B. Geld), damit er festeren Stand bei Verhandlungen o. ä. gewinnt.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: