Bundeseigentum nicht beschädigt (WddU – ‚Bundeseigentum‘).
WddU – ‚Bundeseigentum‘: „BSD 1960 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Bundeseigentum‘: Fehlschuß; Zielscheibe nicht getroffen. Bis 1918 wurde in Preußen »Königliches Eigentum« nicht beschädigt; ab 1935 hieß es »Wehrmachteigentum nicht beschädigt«.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: