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(a) jm einen (eine) überbraten (0✕) 

Formale Varianten in Wörterbüchern

  • jm einen (eine) überbraten (WddU – ‚überbraten‘).

Diachrone Angaben dazu in Wörterbüchern

  • WddU – ‚überbraten‘: „Im Zweiten Weltkrieg bei den Soldaten aufgekommen; jug 1950 ff“

  • WddU – ‚überbraten‘: „Sold 1939 bis heute“

  • WddU – ‚überbraten‘: „1938 ff“

  • WddU – ‚überbraten‘: „1925 ff“

  • WddU – ‚überbraten‘: „Sportl 1950 ff“

  • WddU – ‚überbraten‘: „1938 ff“

  • WddU – ‚überbraten‘: „Sold 1925 ff.“

Transformationen

Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:

  • 0% im Aktiv (A) / 0% im Passiv
  • 0% in positiver Form (+) / 0% in negierter Form
  • 0% als Aussage / 0% als Frage (?)
  • 0% satzwertig (S) / 0% satzteilwertig

Bedeutungen

  • (a) jm einen heftigen Schlag versetzen; auf jn einen Schuß abfeuern. Hergenommen aus der Küchenpraxis: Fleisch überbraten = gebratenes Fleisch nochmals kurz braten. (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • WddU – ‚überbraten‘: jm einen heftigen Schlag versetzen; auf jn einen Schuß abfeuern. Hergenommen aus der Küchenpraxis: Fleisch überbraten = gebratenes Fleisch nochmals kurz braten.

  • (b) jm eine Strafe (Strafverschärfung) auferlegen. (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • WddU – ‚überbraten‘: jm eine Strafe (Strafverschärfung) auferlegen.

  • (c) jm eine heftige Abfuhr erteilen; jn peinlich bloßstellen. (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • WddU – ‚überbraten‘: jm eine heftige Abfuhr erteilen; jn peinlich bloßstellen.

  • (d) einen Kartenspieler gründlich besiegen. (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • WddU – ‚überbraten‘: einen Kartenspieler gründlich besiegen.

  • (e) dem Fußballgegner eine schwere Niederlage beibringen. (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • WddU – ‚überbraten‘: dem Fußballgegner eine schwere Niederlage beibringen.

  • (f) jn übervorteilen; jn zu einem überflüssigen Kauf beschwatzen; jn belügen. (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • WddU – ‚überbraten‘: jn übervorteilen; jn zu einem überflüssigen Kauf beschwatzen; jn belügen.

  • (g) koitieren. (0✕) 
    Angaben dazu in Wörterbüchern
    • WddU – ‚überbraten‘: koitieren.

  • In den Belegen wird das Phrasem zu 0% idiomatisch und zu 0% wörtlich gebraucht
  • In 0% der Belege wird der phraseologische Gebrauch metasprachlich angezeigt
  • Explizite Hinweise auf die Bedeutung des Phrasems finden sich in 0% der Belege

Gebrauch

Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:

  • (a) Fachtext: 0%
  • (b) Belletristik: 0%
  • (c) Zeitungs-/Zeitschriftentext: 0%

Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet:

  • (a) konzeptionell schriftlicher Kontext: 0%
  • (b) konzeptionell mündlicher Kontext: 0%