jn aus dem Verkehr ziehen (WddU – ‚Verkehr‘).
WddU – ‚Verkehr‘: „1920/30 ff“
WddU – ‚Verkehr‘: „Sold und ziv, 1933 ff“
WddU – ‚Verkehr‘: „1960 ff“
WddU – ‚Verkehr‘: „1930 ff“
WddU – ‚Verkehr‘: „1950 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Verkehr‘: jn verhaften, zu Freiheitsentzug verurteilen. Hergenommen von einem alten Verkehrsmittel (Zahlungsmittel), das nicht länger verwendbar (gültig) ist.
WddU – ‚Verkehr‘: jn umbringen, ermorden, erschießen.
WddU – ‚Verkehr‘: jm den Führerschein entziehen.
WddU – ‚Verkehr‘: jn seines Amtspostens entheben.
WddU – ‚Verkehr‘: jn ausweisen, über die Landesgrenze abschieben.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: