kurzen Prozeß machen (WddU – ‚Prozeß‘).
WddU – ‚Prozeß‘: „Seit dem 18. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Prozeß‘: eine Sache rasch entscheiden; ohne Rücksicht auf Ein- oder Widerspruch handeln; rücksichtslos vorgehen. Hergenommen vom rasch entschiedenen Rechtsverfahren (Standgericht).
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: