gib's zu, und du kriegst die Hälfte! (WddU – ‚Hälfte‘).
WddU – ‚Hälfte‘: „1950 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Hälfte‘: Redewendung an einen, dessen Leugnen unglaubwürdig ist. Gemeint ist, daß bei umfassendem Geständnis die Hälfte der Strafe erlassen wird.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: