Vorfahrt haben (WddU – ‚Vorfahrt‘).
WddU – ‚Vorfahrt‘: „1930 ff.“
WddU – ‚Vorfahrt‘: „1930 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Vorfahrt‘: Vorrechte haben; einen höheren Dienstrang haben und daher rechthaberisch und besserwisserisch sein. Von der Straßenverkehrsordnung hergenommen.
WddU – ‚Vorfahrt‘: bevorrechtigt abgefertigt werden; die Konkurrenz ausstechen.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: