mit Haut und Haar (WddU – ‚Haut‘).
WddU – ‚Haut‘: „Seit dem 17. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Haut‘: völlig; ohne Rest. Geht zurück auf Raubtiere, die ihre Beute mit Haut und Haar verschlingen; doch vgl die im 16. Jh. geläufige Redensart »jn zu Haut und Haar strafen = jn auspeitschen und kahlscheren«.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: